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AGB’s

Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Diese Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind für alle geschäftlichen Beziehungen, Verkäufe und sonstige Rechtsgeschäfte zwischen uns und unserem Kunden rechtsverbindlich. Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Der Kunde verzichtet auf eigene Einkaufsbedingungen, wenn er nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht und Sondervereinbarungen mit uns eingeht. Die Rechte des Kunden aus dem Vertrag sind nicht übertragbar.

Unsere Angebote sind stets freibleibend. Den Preisen liegt das z. Zt. geltende Netto- und Umsatzsteuerrecht (Mehrwertsteuer) zugrunde. Wir müssen uns für den Fall einer gesetzlichen Änderung des Umsatzsteuersatzes, die eine Mehr- oder Minderbelastung zur Folge haben kann, vorbehalten, eine entsprechende Neuberechnung vorzunehmen. Preisänderungen infolge von Material- und oder Kostenverteuerung bleiben ausdrücklich vorbehalten, wenn sie zwischen dem Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages und dem Liefertermin wirksam werden. Zur Berechnung gelangen die am Tage der Lieferung gültigen Preise. Preisstellung vorbehalten.

Bei Kalkulations- und sonstigen Irrtümern bleibt Berichtigung unserer Angebots- sowie Rechnungspreise vorbehalten.

Alle Angaben, die sich auf Maße, Gewichte, Inhalt, Leistung, Abbildungen, Beschreibungen, etc. beziehen, sind nur annähernd, jedoch bestmöglichst ermittelt, aber für uns unverbindlich.

Angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich und werden nach bestem Ermessen so abgegeben, das sie bei geordnetem Gang der Fabrikation und des Transportes, sowohl als auch bei unseren Zulieferern mit Wahrscheinlichkeit eingehalten werden können. Voraussetzung ist rechtzeitige Klarstellung des Auftrages, Einhaltung der Zahlungstermine und rechtzeitiger Abruf. Unvorhergesehene Hindernisse, wie Fälle höherer Gewalt, Mobilmachung, Betriebsstörungen, Mangel an Rohmaterial entbinden uns von der Einhaltung der Lieferzeit bzw. von dem Auftrag. Irgendwelche Änderungen kaufmännischer Art machen eine entsprechende Verlängerung der Lieferzeit erforderlich. Schadenersatzansprüche infolge Lieferverzug oder sonstiger Gründe können nicht gestellt werden. Teillieferungen sind zulässig. Die Lieferung gilt, wenn nicht anders vereinbart, ab Werk.

Die Gefahr geht mit der Anzeige der Versandbereitschaft, spätestens mit der Absendung der Ware, auf den Käufer über, auch wenn frachtfrei geliefert wird.

Das gilt auch für Teillieferungen.

Eine Transportversicherung wird nur auf besonderen Wunsch des Käufers auf seine Kosten abgeschlossen. Der Versandweg liegt in unserem Ermessen, ebenso die Beförderung, sofern der Käufer sie nicht vorschreibt.

Verpackungsmittel werden zum Selbstkostenpreis abgegeben und nicht zurückgenommen.

Mängelrügen müssen unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort, bei uns schriftlich und spezifiziert eingehen. Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich zu rügen. Sechs Monate nach Lieferung können Gewährleistungsansprüche, auch für heimliche Mängel, nicht mehr geltend gemacht werden. Bei begründeter Mängelrüge steht uns das Wahlrecht zu, entweder Ersatzlieferung vorzunehmen oder den von uns berechneten Betrag zu vergüten. Die beanstandeten Waren müssen uns dann zur Vergütung gestellt werden. Weitergehende Ansprüche wie Vergütungen von Schaden, Arbeitslohn, Verdienstausfall, Fracht, Verzugsstrafen oder sonstige Folgeschäden lehnen wir ausdrücklich ab, es sei denn, uns ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen. In jedem Fall sind wir bei Eintritt eines Schadens als erster zu benachrichtigen.

Die Zahlungen sind unter Abzug von 2 % Skonto innerhalb von 14 Tagen, nach Rechnungsdatum, oder netto innerhalb von 30 Tagen zu leisten. Zur Annahme von Schecks und Wechsel sind wir nicht verpflichtet. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir ohne weiteren Nachweis berechtigt, Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite zu berechnen, mindestens aber in Höhe von 4 % über den Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

Sämtliche Lieferungen erfolgen unter ausdrücklichem Eigentumsvorbehalt. Der Käufer darf über die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr und solange er nicht im Verzug ist, verfügen, sie weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen, noch Abmachungen mit Drittkäufern zustimmen, die unser Eigentumsrecht beeinträchtigen. Wir sind zum jederzeitigen freien Widerruf der Verfügungsermächtigung berechtigt. Im Falle einer Bearbeitung oder Verarbeitung geht das Eigentum an der neuen Sache auf uns über, ohne uns zu verpflichten. Bei Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit anderen, nicht uns gehörenden Waren oder Sachen durch Käufer steht uns das Mieteigentum an der Sachgesamtheit zu, im Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware zu den anderen Waren, zur Zeit der Verarbeitung der Zusammenführung. Bei Veräußerung der gelieferten Gegenstände gilt schon jetzt als vereinbart, das der Käufer uns in Höhe des Kaufpreises des Liefergegenstandes seine Forderung gegen Drittempfänger abtritt.

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen, sowie Einlösung von gegebenen Wechseln unser Eigentum. Schuldet der Käufer aus der sonstigen Geschäftsbeziehung zwischen uns noch etwas, oder entsteht für uns noch eine neue Forderung gegen ihn, so bleibt unser Eigentum bis zu Tilgung auch der anderen Forderungen bestehen, geht also erst mit völligem Kontoausgleich auf den Käufer über. Übersteigt die uns eingeräumte Sicherheit den Wert unserer Forderung um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

Erfüllungsort ist Hannover, Gerichtsstand sind die für Hannover zuständigen Gerichte, auch für Klagen im Wechsel- u Scheckprozess. Wir sind jedoch berechtigt, unsere Rechte gegenüber dem Käufer am 0rt seines gesetzlichen Gerichtstandes geltend zu machen.

In jedem Falle gilt unter Ausschluss ausländischen Rechts nur deutsches Recht .

Sollte eine der Bestimmungen dieser Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gegen zwingendes Recht verstoßen, so bleibt die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch unberührt.

Dezember 2004

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